Reithallenordnung


Reitstall Thoma Remetschwiel
Stand Februar 2015  

·        Das Benutzen der Reithalle ist nur Pensionären  des Reitstall erlaubt  oder  nach Absprache mit Fam. Thoma.

·        Die Reithalle steht eigentlich immer zum Reiten zur Verfügung. Es gibt folgende Ausnahmen: Während der Spring- und Stangenstunden ist die Reithalle gesperrt. Während der Dressurstunden kann jeder Reiten, der Rücksicht nehmen kann. Longieren ist während der Reitstunden nur erlaubt, wenn der Reitende ausdrücklich nichts dagegen hat. Bei machen besonderen Veranstaltungen ist es erforderlich, die Reithalle für den allgemeinen Betrieb zu sperren oder einzuschränken, dies wird durch einen Anschlag bekannt gegeben.

·        Vor Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die Halle betreten werden.

 ·        Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten, erfolgt immer in der Zirkelmitte. Aufsteigen in der Zirkelmitte oder an der Aufsteighilfe.

·        Linke Hand hat Vorfahrt, Rechte-Hand-Reiter weichen auf den zweiten Hufschlag aus. Zum Halten oder Schrittreiten, bitte auf den 2.ten oder 3.ten Hufschlag wechseln. Trab und Galopp hat Vorfahrt vor Schritt.

 ·        Longieren ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder wenn die Reitenden ausdrücklich nichts dagegen haben. Ab 3 Reiter ist das Longieren nicht mehr gestattet

·        Das Aufbauen von Stangen, Sprüngen, Absperrungen oder sonstigen Aufbauten ist nur erlaubt, solange sich nicht mehr als 3 Reiter in der Halle aufhalten und diese ausdrücklich nichts dagegen haben. Sie sind nach Gebrauch unmittelbar zu entfernen

·        Das Freilaufen oder Wälzen lassen der Pferde ist nur unter ständiger persönlicher Aufsicht gestattet. Bitte die Pferde nicht mit den Pferden in den 3 Hallenboxen schnuffeln lassen. Die Wälzstellen und der aufgewühlter Hallenboden durch das Freilaufenlassen  bitte immer wieder glattrechen. Jeder freut sich über einen glatten Hallenboden. 
   
 ·        Zur Schonung unseres Hallenbodens sind die Pferdeäpfel abzusammeln, bevor sie zertreten werden. Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft Ihr ihn gerne darauf hinweisen!  Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Vielleicht sogar mal den Dreck Anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde, wäre toll.

 ·        Vor dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen.

 ·        Reitstunden durch externe Trainer sind nicht gestattet. Die zugelassenen Trainer hängen ihre Unterrichtsstunden am schwarzen Brett aus. Dort kann sich jeder nach Lust und Laune eintragen oder jeder Interessent nimmt mit dem Reitlehrer selbst Kontakt auf. Während der Spring- bzw. Stangenstunde ist die Reithalle gesperrt. Während der Dressurstunden ist ein paralleles Reiten möglich.

·        Kranke, Ansteckende oder krankheitsverdächtige Pferde sind von der Hallenbenutzung ausgeschlossen.

 ·        Geht bitte mit dem Reithallenbeleuchtung sparsam um. Danke!

 ·        Hunde dürfen nicht in die Reitbahn.  

Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung  
·        Der Reitstall Thoma empfiehlt einen Reithelm zu tragen. Während des Springens ist ein Helm Pflicht.  Jegliche Haftung für Verletzungen durch Ausüben des Reitsports im Reitstall wird abgelehnt. Verletzungen an Drittpersonen und Drittpferden sind durch das Gesetz geregelt. Der Betrieb Thoma lehnt jegliche Haftung ab.

·        Dem Reithallenbenutzer ist bekannt, dass jederzeit in den angrenzenden Bereichen Lärm durch Arbeiten entstehen kann. Der Betrieb kann diesbezüglich keine Haftung für die Reaktion der Pferde in der Halle übernehmen.

 ·        Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb keine Haftung übernimmt für Diebstähle von eingebrachten Sachen, sowie Schäden am Pferd des Reithallennutzers, welche diesem von außenstehenden Dritten zugefügt werden. Oder für Schäden, welche das Pferd des Reithallennutzers infolge Feuer, ansteckenden Krankheiten oder sonst aus unvorhersehbaren Ereignissen erleidet. Das Recht auf Schadenersatz wird ausgeschlagen.

·        Der Reithallennutzer erkennt ausdrücklich an, dass er über den Haftungsausschluss unterrichtet ist und nur bei grober Fahrlässigkeit Ansprüche gegen den Betrieb geltend machen kann. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass der Reithallenbenutzer für etwaige Ansprüche gegen den Betrieb die volle Beweislast hinsichtlich aller anspruchsbegründeten Tatsachen hat. Der Reithallennutzer hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen der Reithalle sowie an sonstigen Gerätschaften durch ihn bzw. sein Pferd oder eine der mit der Pflege oder mit dem Reiten seines Pferdes beauftragte Person verursacht wurden. Der Reithallennutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.